19.12.2016
einblick-Dossier
colourbox.de
Digitale Technik verändert die Arbeitswelt. Auf vielen Ebenen entstehen rechtliche Fragen. Gerichte entscheiden etwa in Fällen zum Datenschutz, Hetze im Netz, zum Einsatz von Überwachungstechnik am Arbeitsplatz oder zum Urheberrecht. Im Dossier Arbeitswelt und digitale Technik sammeln wir aktuelle Urteile zum Thema.
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Aktuelle Urteile zur digitalen Arbeitswelt
30.10.2018
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Ist der Einsatz von Überwachungskameras rechtmäßig, so kann der Arbeitgeber die Videoaufzeichnung auch noch mehrere Monate aufbewahren. Beweisen die Aufnahmen etwa einen Diebstahl, kann er dem Arbeitnehmer kündigen, auch wenn die Tat schon Monate zurückliegt.
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Colourbox.de
06.09.2017
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Einfach mal kurz mit dem Partner über die dienstliche E-Mail-Adresse klären, wer die Kinder von der Schule abholt. Oder schnell einem Freund eine Messenger-Nachricht vom Diensthandy schicken und zum Fußball verabreden. Darf man das? Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte setzt neue Maßstäbe.
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DGB/prykhodov/123Rf.com
05.07.2017
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WhatsApp ist aus dem Leben vieler Menschen nicht mehr wegzudenken. Auch in der Arbeitswelt setzen Beschäftigte auf den Messengerdienst. Ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Bad Hersfeld stellt nun hohe Anforderungen an die WhatsApp-NutzerInnen. Wir haben bei einem Datenschutzexperten nachgefragt.
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DGB/karandaev/123rf.com
27.07.2017
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Ein Arbeitgeber hat den Verdacht, dass ein Mitarbeiter den dienstlichen Computer intensiv für private Zwecke nutzt. Darf er eine Spähsoftware einsetzen, die alle Tastenbewegungen aufzeichnet - und die Daten dann für eine Kündigung nutzen? Nein, hat das Bundesarbeitsgericht heute entschieden. Doch wie viel private Nutzung und Überwachung von Dienstgeräten ist überhaupt erlaubt?
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26.06.2017
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Ein Betriebsratsvorsitzender, der Mitarbeiter im Schichtdienst in mehreren Außenstellen betreut, kann vom Arbeitgeber verlangen, dass dieser ihm ein Smartphone zur Verfügung stellt.
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Colourbox.de
31.05.2017
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Die falsche Angabe des beruflichen Status als „Freiberufler“ im sozialen Netzwerk Xing kann ohne Hinzutreten weiterer Umstände keine fristlose Kündigung wegen einer unerlaubten Konkurrenztätigkeit rechtfertigen.
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DGB
26.04.2017
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Es ist einer Gewerkschaft nicht grundsätzlich untersagt, Arbeitskampfmaßnahmen auf dem Betriebsgelände des Arbeitgebers durchzuführen. Dies hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden und damit eine entgegenstehende Entscheidung von 2016 abgeändert.
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DGB/kantver/123rf.com
16.02.2017
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Der Mitarbeiter einer Kommunikationsagentur besucht während der Arbeit Facebook und Instagram und bewirbt dort die Publikationen seines Arbeitgebers. Doch dann verbietet ihm seine Chefin, die sozialen Netzwerke weiterhin mit seinen privaten Accounts zu nutzen. Darf sie das? DGB-Rechtsexpertin Marta Böning weiß Rat.
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19.12.2016
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Ermöglicht der Arbeitgeber auf seiner Facebook-Seite für andere Facebook-Nutzer die Veröffentlichung von sogenannten Besucher-Beiträgen (Postings), die sich nach ihrem Inhalt auf das Verhalten oder die Leistung einzelner Beschäftigter beziehen, unterliegt die Ausgestaltung dieser Funktion der Mitbestimmung des Betriebsrats.
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