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Zwei polnische Beschäftigte im deutschen Transportgewerbe ohne schriftlichen Arbeitsvertrag, Touren von 14-15 Stunden pro Tag und einem Festlohn von 1.200 Euro plus Spesen. Urlaub wurde vom Gehalt abgezogen.
Anfangs dachten die Brüder Dariusz und Michal F. noch, sie hätten Glück gehabt. Ein süddeutscher Transportunternehmer polnischer Herkunft stellte sie als LKW-Fahrer an. Es gab keine Sprachprobleme und die Brüder wurden bei der Sozialversicherung angemeldet. Doch die Arbeitsbedingungen waren unerträglich. Jeden Tag fuhren sie bis zu 15 Stunden - völlig ermüdet bis zur vollständigen Erschöpfung. Bei Kontrollen sollten sie gefälschte Urlaubsbescheinigungen vorlegen. Der jüngere Michal F. kündigte, er wollte keine Gefahr mehr für andere Verkehrsteilnehmer darstellen. Als Dariusz F. kurz darauf an einem Freitag nach einer langen Tour noch eine Extraschicht fahren sollte, weigerte er sich. Er vermutete Rache für die Kündigung seines Bruders, wenige Stunden später wurde ihm selber telefonisch gekündigt. Darius F. fuhr in seinen polnischen Heimatort zurück und meldete sich bei einer Beratungsstelle des Projektes Faire Mobilität in Hamburg. Er war aufgebracht und hielt die Kündigung für ungerechtfertigt.
Die Beratungsstelle klärte Dariusz F. über die Wirksamkeit mündlicher Kündigungen und die Möglichkeit einer Kündigungsschutzklage auf. Als eine Zahlungsaufforderung von Dariusz F. an seinen ehemaligen Arbeitgeber ungeöffnet zurückkam, schaltete die Beratungsstelle eine Rechtsanwältin ein, die mit Dariusz F. dessen Ansprüche auf Zahlung fehlenden Lohns, unberechtigte Gehaltsabzüge und Abgeltung nicht gewährten Urlaubs klärte. Ein Mahnverfahren ist eingeleitet und ein Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt, damit Dariusz F. im Falle eines Gerichtsprozesses keine Kosten entstehen.
Nähere Informationen zum Fall:
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