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Nahezu die Hälfte der Migrantinnen und Migranten weltweit sind Frauen. Auch in Osteuropa machen sich immer mehr Frauen auf den Weg in westliche Länder, um dort zu arbeiten. Oft kommen sie zunächst ohne ihre Kinder, die in der Zwischenzeit von den Vätern oder Großmüttern betreut werden. So wie Elena Alekseva* aus Bulgarien. Da die gelernte Erzieherin für sich und ihr Kind keine Zukunft sah und wusste, dass in Deutschland händeringend Erzieherinnen gesucht werden, kam sie nach Deutschland. Auch sie kam zunächst alleine – ohne Sprachkenntnisse, ohne eigene Wohnung und ohne Gewissheiten wollte sie ihr Kind nicht aus der gewohnten sozialen Umgebung reißen. Ihre Eltern übernahmen zunächst die Betreuung des Kindes in Bulgarien. Kein Einzelfall in den ländlichen Regionen Bulgariens, Rumäniens oder Polens, die viele Menschen verlassen, weil es dort keine oder nur sehr schlecht bezahlte Arbeit gibt.
Nach ersten prekären Jobs im Hotelgewerbe und vielfältigen Problemen mit Arbeitgebern in Deutschland, kam Elena Alekseva in Kontakt mit der Beratungsstelle Faire Mobilität in München, wo sie von Nadia Kluge in arbeits- und sozialrechtlichen Fragen beraten wurde – auch in Hinblick auf das ihrem Kind zustehende Kindergeld. Denn nach geltendem EU-Recht und dem deutschen Einkommenssteuergesetz können EU-Bürgerinnen und Bürger, wenn sie in Deutschland einkommensteuerpflichtig arbeiten und wohnen, für ihre Kinder – auch wenn diese im Ausland bleiben – Kindergeld beantragen. Elena Alekseva stellte den Antrag. Sie vermisste ihre Tochter sehr und konnte sie, als eine besser bezahlte Stelle als Erzieherin in Sicht war, nach Deutschland nachholen. Wegen einer schweren Krankheit musste sie ihre Tochter jedoch zeitweise zurück nach Bulgarien zu ihrer Mutter bringen. Aufgrund dieser Situation wird ihr bis heute kein Kindergeld ausgezahlt, ihr Antrag wird immer noch geprüft.
Das ist kein Einzelfall. Die Klärung grenzüberschreitender Ansprüche ist oftmals kompliziert. Gerade wenn die Ansprüche zunächst in unterschiedlichen Ländern geltend gemacht wurden und demzufolge konkurrierende Ansprüche geregelt werden müssen. Es muss dann zunächst eindeutig festgestellt werden, ob der Anspruch auf Unterhalt nicht nur nach deutschem Recht, sondern auch nach dem Recht eines anderen EU-Mitgliedsstaates besteht. Maßgebend ist in diesen Fällen die EU-Verordnung zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit. Welches EU-Land für die Familienleistungen wie das Kindergeld zuständig ist, hängt von dem wirtschaftlichen Status und dem Wohnort des Antragstellenden ab.
„Die grenzüberschreitende Überprüfung der Unterlagen, deren aufwendige Antragstellung mehrere Behördengänge nach sich zieht, kann zu einer sehr langen Bearbeitungszeit führen“, weiß Nadia Kluge auch aus anderen Fällen ihrer Beratungspraxis. Mal akzeptiert die Kindergeldkasse eine Übersetzung der Bescheinigung über die Eheschließung nicht, ein anderes Mal werden die Ansprüche nicht bewilligt oder eingefroren, weil ein Vater seine neue Anschrift nicht fristgerecht meldet. Viele hier steuerpflichtige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus dem EU-Ausland wissen zudem überhaupt nicht, dass ihnen dieser Zuschuss zusteht, berichtet die Beraterin.
Diese Erfahrungen stehen einer aufgeregten Debatte gegenüber, die im Sommer 2018 erneut aufflammte und zunehmend mit populistischen Argumenten untersetzt wird. So wurde hervorgehoben, dass die Zahlungen von Kindergeld an EU-Ausländer dramatisch gestiegen seien und dass Kindergeld-Betrug ein Leichtes und aufgrund der sehr unterschiedlichen Höhe der Transferleistungen innerhalb der EU ein Einfallstor sei, um den deutschen Sozialstaat auszunehmen. Daraufhin wurde erneut die sogenannte Indexierung des Kindergeldes, also die Anpassung der Zahlungen an die Lebenshaltungskosten in den jeweiligen Ländern, diskutiert. Befeuert wurde die Debatte von Duisburgs Oberbürgermeister Sören Link (SPD), der vor Kindergeldbetrug durch südosteuropäische Banden warnte aber auch von der AfD, die vorhandene Missbrauchsfälle instrumentalisierte.
Meist wurde in der wochenlang geführten Debatte unterschlagen, dass das Kindergeld auf Sozialleistungen angerechnet wird – für Menschen, die Hartz-IV beziehen ist das Kindergeld also kein „Zugewinn“. Die Anreize, in Deutschland von Sozialleistungen zu leben und Kindergeld für Kinder im Ausland zu beziehen sind gleich null. Dieses Detail würde die Mär einer gezielten Migration in das deutsche Sozialsystem via Kindergeld entkräften. Genauso wie der Hinweis des Leiters der zuständigen Familienkasse bei der Bundesagentur für Arbeit, Karsten Bunk, der auf Zeit Online für eine ausgewogene und differenzierte Bewertung der Missbrauchsfälle warb, die in der Debatte zudem mit den gestiegenen Kindergeldzahlungen ins Ausland vermischt wurden. Er betonte, dass bei Personen, die aus dem Ausland kommen, um hier zu arbeiten, deren Kinder aber in der Heimat geblieben sind, so gut wie kein Missbrauch stattfinde.
Auch eine genaue Einordnung der angeblich rasant gestiegenen Kindergeldzahlungen hilft, die Debatte zu versachlichen. Wegen der guten Konjunktur in Deutschland ist die Beschäftigung von sogenannten EU-Ausländerinnen und Ausländern generell gestiegen und dadurch natürlich auch die Zahlen der Kindergeldberechtigten. Von den knapp 15,3 Millionen Kindern, für die im Juni 2018 Kindergeld bezahlt wurde, lebten allerdings nicht einmal zwei Prozent im europäischen Ausland (268 336 Kinder). Auf diese Kinder entfielen weniger als ein Prozent der insgesamt in Deutschland jährlich gezahlten 35 Milliarden Euro Kindergeld.
Die Bundesregierung teilte außerdem mit, dass die Kindergeld-Zahlungen ins EU-Ausland im Vergleich zum Vorjahr (414 Millionen Euro) gesunken sind. Im langfristigen Vergleich haben sich die Zahlen allerdings seit 2010 stark erhöht. Der Anstieg ist hauptsächlich auf den Zuwachs von Menschen zurückzuführen, die im Rahmen der EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit in Deutschland arbeiten und Steuern zahlen und somit Anspruch auf das Kindergeld haben. Darunter befinden sich auch viele Pendlerinnen und Pendler aus Polen, die unter der Woche in Deutschland arbeiten und am Wochenende nach Polen zurückkehren. Aus den aktuellen Zahlen der Agentur für Arbeit geht hervor, dass Beschäftigte aus Polen diejenige Gruppe mit den meisten bezugsberechtigten Kindern (Anstieg zum Vorjahr um 15 000) sind, gefolgt von tschechischen (Anstieg zum Vorjahr etwa 9000) sowie rumänischen Beschäftigten (Anstieg zum Vorjahr 400). Obwohl die Zahl der in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigten Bulgarinnen und Bulgaren von Dezember 2016 bis Dezember 2017 um 17.550 gestiegen ist, was einer Steigerung um 19 Prozent entspricht, sank gleichzeitig die Zahl der bezugsberechtigten Kinder aus Bulgarien um etwa 300 im Vergleich zum Jahr 2017.
Diese Entwicklung ist wahrscheinlich mit Migrationsgeschichten wie der von Elena Alekseva zu erklären. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gehen zunächst alleine ins Ausland und holen ihre Kinder dann nach. Liegt das Heimatland in geografischer Nähe zum Land, in dem die Menschen arbeiten, pendeln sie zu ihren Familienangehörigen. In beiden Fällen sind die sozialen und tatsächlichen Kosten hoch und konkurrierende Kindergeldansprüche führen dazu, dass die Kinder in Deutschland nicht als bezugsberechtigt gelten.
Der Gesetzentwurf zur Anpassung des Kindergeldes an die Lebenshaltungskosten im Heimatland erscheint jedoch auch aus ökonomischer Perspektive nicht sinnvoll. So berechnete die Europäische Kommission, dass die Einsparungen durch eine Indexierung des Kindergeldes geringer sind als die daraus erwachsenden Verwaltungskosten. Zudem lehnte die Kommission das deutsche Gesetzesvorhaben bereits 2017 aus Gleichbehandlungsgründen ab, weil es gegen geltendes Europarecht verstoßen würde.
„Es gibt keine Kinder zweiter Klasse“, bekräftigte die EU-Kommissarin für Beschäftigung, Soziales, Qualifikationen und Arbeitskräftemobilität Marianne Thyssen ihre Haltung gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) im März 2018. „Das sind die Regeln der Fairness, auf die wir uns alle in Europa geeinigt haben. Wenn dies geändert würde, würde dies auch bedeuten, dass deutsche Rentner, die in Spanien leben, eine niedrigere Rente erhalten würden“, betonte sie in dem Interview. Für die gleichen Beiträge und Steuern sollte man die gleichen Leistungen erhalten, dafür setzen sich auch das Projekt Faire Mobilität ein. Beschäftigte und Steuerzahler aus einem anderen EU-Staat sollten nicht benachteiligt werden, wenn sie hier arbeiten. Immerhin werden aus den von ihnen abgeführten Steuergeldern Transferleistungen wie das Kindergeld finanziert.
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