Deutscher Gewerkschaftsbund

Juli 2012

Mit Hilfe der Polizei aus einem Pflegeinsatz „befreit“

Beratungsstelle in Berlin unterstützt polnische Pflegekraft, die nicht auf ihren Lohn verzichten will

Erfolg Pflege mit Polizeieinsatz

Petra Bork/pixelio.de

Agneta G. aus Polen sorgte sechs Monate täglich 24 Stunden in einem Privathaushalt für einen Pflegebedürftigen. Ihr Entgelt: 500 Euro Abschlag pro Monat. Als sie in die Heimat zurückreisen wollte und den zugesagten Lohn einforderte, eskalierte die Situation.

Durch eine polnische Vermittlerin kam Agneta G. als Pflegekraft nach Nordrhein-Westfalen zu einer Familie, um den pflegebedürftigen Vater zu betreuen. Dass sie sieben Tage die Woche rund um die Uhr zur Verfügung stehen musste, beklagte Agneta G. nie, auch nicht, dass sie keinen schriftlichen Arbeitsvertrag bekommen hatte. Die Vermittlerin hatte Agneta G. 1.300 Euro zugesagt. Ausgezahlt bekam sie 500 Euro im Monat. Die Familie dagegen hatte einen Vertrag mit der Vermittlerin, der Agneta G. monatlich 2.000 Euro Lohn zusicherte. Vier Monate arbeitete Agneta G. in der Hoffnung, ihr Geld zu erhalten. Dann meldete sie sich telefonisch bei der Beratungsstelle Faire Mobilität in Berlin. Die polnischsprachige Beraterin informierte Agneta G. über ihre Rechte und bot Hilfe bei der Durchsetzung der Lohnforderungen an. Frau G. entschied, sich zunächst direkt an die Familie zu wenden.

Zwei Monate später meldete sich Agneta G. erneut. Die Vermittlerin hatte nicht auf die Lohnforderung reagiert und hatte ihr nur noch 125 Euro pro Monat ausbezahlt. Agneta G. war verzweifelt, denn ihr Vertrag war kurz vor dem Auslaufen und sie wollte nicht ohne ihren Lohn nach Polen zurückkehren. Die Beraterin unterstützte Agneta G. darin, den ausstehenden Lohn gegenüber der Familie schriftlich einzufordern. Die berief sich auf den Vermittlungsvertrag, weigerte sich zu zahlen und stellte in Aussicht, dass die Vermittlerin nun zahlen wolle.

Am Tag der Rückreise eskalierte die Situation. Die Vermittlerin hatte nicht gezahlt und Agneta G. forderte den ausstehenden Lohn erneut von der Familie ein. Da von der Vermittlung keine Ersatzpflegekraft geschickt worden war, untersagte die Familie Agneta G. das Haus zu verlassen. Die Beratungsstelle in Berlin, die mit Frau G. in telefonischem Kontakt stand, alarmierte auf deren Bitte die Polizei. Diese sorgte vor Ort dafür, dass Frau G. das Haus der Pflegefamilie verlassen und die Heimreise antreten konnte. Inzwischen ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen die Familie und die Finanzkontrolle Schwarzarbeit gegen die Vermittlerin. Die Beratungsstelle in Berlin unterstützt Agneta G. nun dabei, den Kontakt zu den ermittelnden Behörden zu halten. Den ihr zustehende Lohn hat Frau G. bis heute noch nicht erhalten.


Nähere Informationen zum Fall:

Beratungsstelle Faire Mobilität in Berlin

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