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Ex und hopp: Prekäre Paketzustellung

Die in den letzten Jahren rasant gewachsene Paketzustellerbranche ist für ihre miesen Arbeitsbedingungen bekannt. Wer aufmuckt oder sich wehrt, muss von jetzt auf gleich gehen.

 

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© shironosov / thinkstock

Petar Zvetkov* wusste, worauf er sich einließ. Schon Anfang vergangenen Jahres war er als Paketzusteller für ein Subunternehmen tätig, das für Hermes arbeitet. Ein Knochenjob, der abrupt mit einer fristlosen Kündigung endete, nachdem er einen Krankenschein einreichte. Er nahm es hin, da er nicht wusste, wie er sich hätte wehren können, und hielt danach seine Familie in Hagen - mehr schlecht als Recht - mit dem Austragen von Zeitungen über Wasser. Petar Zvetkov brauchte dringend einen weiteren Job. Er fand ihn. Wieder in der „Kurier-, Express- und Paketdienst“-Branche, erneut als Auslieferungsfahrer im Namen eines großen Unternehmens. Angestellt war er auch dieses Mal bei einem Subunternehmer, der für einen anderen Sub Pakete für DHL Express zustellt. Auch DHL Express beschäftigt in seiner Stadt inzwischen keine eigenen Auslieferungsfahrer mehr. 

Bekanntlich zahlen Subunternehmen keine Tariflöhne, sondern wenn überhaupt das gesetzlich vorgeschriebene Minimum, den Mindestlohn von derzeit 8,84 Euro brutto pro Stunde. So auch das Unternehmen bei dem Petar Zvetkov einen Job fand. Auch andere sonst über den Tarifvertrag abgesicherte Arbeitnehmerrechte, von denen die Angestellten bei DHL profitieren, gelten für die Paketzusteller der Subunternehmer in aller Regel nicht. So beträgt etwa die Probezeit bei DHL maximal einen Monat, während die Subunternehmer das Maximum von sechs Monaten ausschöpfen. Hinzu kommt: Die Subunternehmer werden von DHL pro ausgeliefertes Paket bezahlt und tragen das Risiko von Personalausfall und Rückläufen selbst. Diesen Kostendruck reichen sie direkt an ihre Fahrer weiter. Die Zusteller, immer mehr kommen aus Osteuropa, nehmen diese Zustände oft einfach hin, kennen ihre Rechte kaum oder trauen sich nicht diese einzufordern. 

Bekanntlich zahlen Subunternehmen keine Tariflöhne, sondern wenn überhaupt das gesetzlich vorgeschriebene Minimum, den Mindestlohn von derzeit 8,84 Euro brutto pro Stunde 

Petar Zvetkov hielt drei Monate durch und verzichtete aus Angst, seinen Job erneut zu verlieren, auf die Bezahlung von regelmäßig anfallenden Überstunden. Dann weigerte er sich auf dem DHL Firmengelände nicht passende Sicherheitsschuhe zu tragen und beim Abholen von Paketen von DHL Firmenkunden, andres als üblich, vorzeitig den Empfang zu quittieren, worauf sich diese Kunden beschwerten. DHL Express stellte vermutlich aus diesen Gründen unverzüglich ein Einsatzverbot für den bulgarischen Paketzusteller aus, der daraufhin durch seinen Arbeitgeber freigestellt wurde. Mehrere Wochen vertröstete man Petar Zvetkov. Als er sich nach seinem Gehalt erkundigte, verwies ihn der Arbeitgeber an das Jobcenter. 

Da ihm das seltsam erschien und sein Lohn ausblieb, wandte er sich an eine Beratungsstelle der Caritas in Hagen, die ihn an Faire Mobilität in Dortmund verwies. Seitdem wird er von Stefanie Albrecht in bulgarischer Sprache arbeitsrechtlich beraten, die zunächst Kontakt zu seinem Arbeitgeber aufnahm. Zunächst vergeblich. Dann der Schock: Von der Krankenkasse erfuhr sie, dass Petar Zvetkov bereits von seinem Arbeitgeber abgemeldet worden war – und zwar zu dem Datum, an dem DHL Express das Einsatzverbot ausgestellt hatte. Sofort bot er auf Anraten der Beratungsstelle seine Arbeitskraft an. Nach zwei Wochen erhielt er, noch innerhalb der Probezeit, einen Brief mit einer fristgerechten Kündigung und – immerhin – einen Teil des fehlenden Lohnes. Zwei Tage später bekam er ein weiteres Schreiben: Diesmal eine fristlose Kündigung! Begründung: Herr Zvetkov habe einen Kunden als Nazi und Hitler bezeichnet. 

Auch hier haben sich die großen Unternehmen ihrer Verantwortung für ihre Beschäftigten entledigt, indem sie das Personal über Subunternehmen outsourcen 

Das sei richtig, so gab Herr Zvetkov zu, sei jedoch eine Reaktion auf eine von ihm als rassistisch empfundene Schikane eines seiner DHL-Kunden gewesen. Zudem lag der Vorfall Monate zurück und stand in keinem zeitlichen Zusammenhang mit der Kündigung. Eine von Stefanie Albrecht vermittelte Anwältin erstritt sodann die Umwandlung der fristlosen in eine fristgerechte Kündigung und konnte in einem gerichtlichen Vergleich über 2.000 Euro des ausstehenden Lohnes erkämpfen. 

„Auch wenn Petar Zvetkov so zu seinem Recht verholfen wurde, auf sein Geld wartet er bis heute.“ Darüber hinaus, so berichtet die Beraterin weiter, „hat die unfaire Behandlung durch den Arbeitgeber zu weiteren sozialrechtlichen Problemen geführt: Das Jobcenter reagierte auf die fristlose Kündigung mit sofortiger Einstellung der Leistungen und schuldet Herrn Zvetkov, trotz der vor Gericht erwirkten Umwandlung in eine fristgerechte Kündigung, noch einen erheblichen Teil der ihm zustehenden finanziellen Unterstützung.“ Daher musste Petar Zvetkov drei Monate von dem minimalen Verdienst seines Nebenjobs leben. Derzeit wird Herr Zvetkov von der Beraterin bei der Beauftragung eines Gerichtsvollziehers unterstützt. Auch steht sie ihm bei den zeit- und nervenaufreibenden Auseinandersetzungen mit den Behörden zur Seite.

Stefanie Albrecht würde niemandem raten, in Deutschland als Paketzusteller zu arbeiten 

Stefanie Albrecht würde niemandem raten, in Deutschland als Paketzusteller zu arbeiten. Nach ihrer Erfahrung sind die Arbeitsbedingungen inzwischen mit denen in der Fleischbranche vergleichbar. Auch hier haben sich die großen Unternehmen ihrer Verantwortung für ihre Beschäftigten entledigt, indem sie das Personal über Subunternehmen outsourcen. In der Fleischbranche versuchen Politik und Gewerkschaften die Unternehmen schon seit Längerem in ihre Verantwortung zurück zu zwingen. Die Hauptauftraggeber haften inzwischen auch für nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge der Subunternehmer. „Wenn man es so betrachtet, sind die Arbeitsbedingungen in der Fleischbranche – zumindest auf dem Papier – etwas besser als bei den Paketzustellern“, resümiert Stefanie Albrecht mit einem Seufzen. 

*Name von der Redaktion geändert

 


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