Deutscher Gewerkschaftsbund

Oktober 2017

Stillstand auf der Autobahn - Entsendung im Transportgewerbe

DJ

FM

Jiří Novák arbeitet eigentlich als Lkw-Fahrer für ein tschechisches Transportunternehmen. Seit November 2016 ist er jedoch von der Arbeit freigestellt. Er bekommt seither nur den geringen monatlichen Grundlohn ausbezahlt, keine Zulagen und Spesen. Sein Arbeitgeber scheint ihn offensichtlich dafür bestrafen zu wollen, dass er es wagt, seine Rechte einzufordern. Die Strafe trifft Jiří hart. Er hat all seine Ersparnisse aufgebraucht, um seine Familie weiterhin zu versorgen. Er weiß nicht, wie lange er den Arbeitskampf noch durchhält.

Aber zurück auf Anfang. Jiří Novák ist schon sehr lange bei dem tschechischen Transportunternehmen beschäftigt. Als Lkw-Fahrer ist er viel in Europa unterwegs, er ist die harten Arbeitsbedingungen der Branche gewohnt. Im Oktober 2015 bekam er einen neuen Auftrag. Er wurde von seinem Arbeitgeber nach Deutschland und Österreich entsendet. Auch das war für ihn nicht neu, er war schon vorher ein paar Mal im Auftrag seines Arbeitgebers für andere ausländische Unternehmen gefahren. Er beförderte jetzt also Post für die Deutsche Post AG zwischen dem Briefzentrum Frankfurt am Main und dem Briefzentrum Salzburg. Die überwiegende Arbeitszeit wurde in Deutschland geleistet. 

Durch Zufall erfuhr er, dass ihm seit 2015 der deutsche Mindestlohn zusteht, auch wenn sein Arbeitgeber in Prag ansässig ist. Denn grundsätzlich schreibt das Mindestlohngesetz in Deutschland eine verbindliche Lohnuntergrenze für alle fest, egal woher sie kommen. Damit gilt auch für Lkw-Fahrer mit einem ausländischen Arbeitgeber, dass sie für die in Deutschland geleistete Arbeit Anspruch auf mindestens 8,84 €/Stunde haben. 

Sein Arbeitgeber scheint ihn offensichtlich dafür bestrafen zu wollen, dass er es wagt seine Rechte einzufordern

Das tschechische Transportunternehmen, für das Jiří Novák schon so lange arbeitet, verweigerte aber die Zahlung des in Deutschland geltenden Mindestlohns. Mit der Begründung, diese stünde ihm nicht zu, da hätte er was falsch verstanden. Jiří Novák ließ nicht locker, informierte sich und stieß auf den Kontakt zu Stanislava Rupp-Bulling, Beraterin für die Faire Mobilität in Stuttgart, die Tschechisch spricht und sich mit der komplizierten Gemengelage von Entsendung, Mindestlohn und Auftraggeberhaftung auskennt. Die Auftraggeberhaftung ist ein relativ neues Instrument, um bessere Arbeitsbedingungen für Beschäftigte durchzusetzen, denn die Großunternehmer laufen jetzt Gefahr, für die Verstöße der Subunternehmer, verantwortlich gemacht zu werden. Stanislava Rupp-Bulling wies Jiří Novák deshalb im Beratungsgespräch auf die Möglichkeit hin, direkt an den Auftraggeber seines Arbeitgebers, die Deutsche Post AG, heranzutreten. Sie half ihm bei der Formulierung und Übersetzung des Schriftstückes, in dem er seine Arbeitszeiten und Arbeitsbedingungen schilderte und auf sein Recht verwies, für die in Deutschland geleistete Arbeit auch entsprechend des Mindestlohnes bezahlt zu werden. 

Die Antwort kam prompt, aber nicht von der Deutsche Post AG, sondern von seinem tschechischen Arbeitgeber, der versuchte, Druck auszuüben und ihn dazu zu bewegen, ein vorformuliertes Schreiben zu unterzeichnen. Das Schreiben war in seinem Namen verfasst und an die Deutsche Post AG adressiert. Darin sollte er sich für seine Forderung entschuldigen und bestätigen, dass sein „Monatslohn in Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften (MiLoG)“ gezahlt werde. Jiří Novák unterschrieb den Brief nicht. Er war danach nur noch wenige Wochen für die Deutsche Post AG im Einsatz. Danach hat ihn sein Arbeitgeber zur Strafe freigestellt. 

Zwischenzeitlich hat Jiří Novák seine Ansprüche gegenüber der Deutschen Post AG im Rahmen der Auftraggeberhaftung geltend gemacht

Zwischenzeitlich hat Jiří Novák – rechtlich vertreten durch ver.di - seine Ansprüche gegenüber der Deutschen Post AG im Rahmen der Auftraggeberhaftung geltend gemacht. Das Verfahren ist beim Arbeitsgericht Bonn anhängig. Der Ausgang ist noch ungewiss. Stanislava Rupp-Bulling und Jiří Novák haben weiterhin viel Kontakt, sie hilft ihm bei Übersetzungen und koordiniert den Austausch zwischen Jiří und der Gewerkschaft. Eine wichtige Arbeit, „denn bislang hat meines Wissens nach kein deutsches Arbeitsgericht ein vergleichbares Verfahren entschieden”, erzählt die Beraterin. Ein Präzedenzfall wäre aber für viele ost-und mitteleuropäische Kraftfahrer sehr wichtig. Denn deutsche Unternehmen, wie die Deutsche Post AG, haben noch kein Problembewusstsein für ihre neue Rolle entwickelt, die es erfordert, den Subunternehmern besser auf die Finger zu schauen. Und der Zoll, genauer die Finanzkontrolle Schwarzarbeit, der die Einhaltung des Mindestlohnes kontrollieren soll, ist derart unterbesetzte, dass mehr als Stichproben nicht drin sind. 

Faire Mobilität leistet nicht nur Beratungsarbeit in konkreten Fällen, wie dem von Jiří Novák, sie hat auch eine Aufklärungskampagne gestartet. Seit Mitte 2017 laufen Infoaktionen auf Autobahnrastplätzen, um Lkw-Fahrer über ihre Rechte aufzuklären. Als Einzelner, das zeigt Jiří Nováks Fall, ist es sehr schwer, sich gegen die Praktiken des Lohndumpings, das in der Branche seit Jahren üblich ist, zu wehren. Deswegen ist nicht nur die Aufklärungs- und Beratungsarbeit der Fairen Mobilität gefragt, sondern auch ein gut funktionierendes Kontrollsystem. Die Aufstockung des Personals um 1600 neue Kontrolleure bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit ist deshalb das Mindeste, um faire Arbeitsbedingungen für alle, nicht nur in der Transportbranche, durchzusetzen

Oktober 2017 


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