Deutscher Gewerkschaftsbund

Dezember 2013

Nach Mahnung und Kontaktaufnahme mit Leiharbeitsfirma: Lohnzahlung

Leiharbeit

Gabi Eder/pixelio.de

Mangelnde Kenntnisse des Arbeitsrechts werden häufig ausgenutzt: Thüringische Leiharbeitsfirma behält zusätzlich zu berechtigter Vertragsstrafe den letzten Monatslohn ein.

Für einen 23-jährigen polnischen Elektriker, der für eine thüringische Leiharbeitsfirma in einem Entleihbetrieb in Stuttgart arbeitete, wurde das unausgesprochene Werbeversprechen von Zeitarbeitsfirmen Wirklichkeit: der Entleihbetrieb stellte ihn unbefristet an. Darauf kündigte Pawel F. seiner Leiharbeitsfirma fristlos. Die vereinbarte Vertragsstrafe wegen Nichteinhaltung der Kündigungsfrist nahm er für die Festanstellung in Kauf. Doch die Leiharbeitsfirma behielt auch den letzten Monatslohn ein. Die Mutter des Elektrikers fand im Internet das Beratungsangebot des Projektes Faire Mobilität. Pawel F. kontaktierte darauf die Stuttgarter Beraterin Dorota Kempter. Gerade rechtzeitig, wie sich herausstellte. Denn die dreimonatige Ausschlussfrist für Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis war fast abgelaufen, wie die Beraterin nach Durchsicht der Verträge und Abrechnungen feststellte. Sie empfahl eine Mahnung an die Leiharbeitsfirma zu senden, die die Ansprüche auf das letzte Monatsgehalt auch für ein mögliches Gerichtsverfahren sicherstellte und informierte den Arbeitgeber.

Das Vorgehen der Leiharbeitsfirma ist kein Einzelfall: die Beratungsstellen bemerken häufig, dass Arbeitgeber die mangelnden Kenntnisse des deutschen Arbeitsrechts von mobilen Beschäftigen nutzen um Gehalt oder Spesen zu kürzen. Die telefonische Kontaktaufnahme der Beraterin mit der Leiharbeitsfirma nach der Mahnung führte dann zum Erfolg: das Monatsgehalt wurde neu berechnet ausgezahlt.

Pawel F. arbeitet immer noch in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis in dem Stuttgarter Betrieb.

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