Deutscher Gewerkschaftsbund

Juli 2014

Faire Mobilität verhilft Pflegekräften zu Lohnzahlung

Rollstuhl

Rainer Sturm/pixelio.de

Zwei festangestellte Krankenschwestern aus Novi Sad/ Serbien wurden durch einen Landsmann angeworben für eine Tätigkeit als Krankenschwestern in Deutschland. Der Mittelsmann versprach, sich um die Anerkennung der Berufsabschlüsse zu kümmern. Die jungen Frauen wurden ab März 2014 an einen Pflegedienst aus Kassel vermittelt.

In Deutschland wurden die beiden Kolleginnen gleich am ersten Tag nach der Ankunft in ein Privathaus gebracht, wo ihnen mitgeteilt wurde, dass sie hier ein älteres pflegebedürftiges Ehepaar versorgen sollten. Ursprünglich versprochen war ihnen eine Tätigkeit in einer Pflege-Einrichtung. Der Pflegedienst war danach nicht mehr erreichbar für die beiden Fachkräfte. Allein eine Bruttozahlung von 1200 Euro erfolgt für den Monat April. Die Auszahlung für Mai blieb aus. Stattdessen erhielten die beiden im Juni 2014 die fristlose Kündigung. Der Grund war die Ablehnung einer Arbeitserlaubnis durch die ZAV. Die ZAV gab als Grund an, dass eine Bruttoentlohnung von 1200 Euro in der Pflege nicht dem Mindestlohn entspricht.

Der Arbeitgeber brach darauf den Kontakt zu den Pflegekräften ab und verweigerte auch die Auszahlung des ausstehenden Gehalts.

Die beiden Frauen suchten Rat im Internet und finden kroatischsprachige Informationen von Faire Mobilität. Nach Einsicht in die Arbeitsverträge und weitere Unterlagen kontaktierte das Stuttgarter Büro des Projektes Faire Mobilität den Arbeitgeber der Pflegekräfte. Dieser nahm daraufhin die fristlose Kündigung zurück und zahlte den Mindestlohn für das gesamte Arbeitsverhältnis aus.

Die beiden Frauen hoffen nun, dass ihre Freistellung durch das Krankenhaus in Novi Sad rückgängig gemacht werden kann. 


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