Deutscher Gewerkschaftsbund

21.04.2017
Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten

Infoflyer Umkleidezeiten: Hol dir, was dir zusteht!

Der Informationsflyer der NGG "Umkleidezeiten - Hol dir, was dir zusteht" informiert in sechs Sprachen über die Rechte von Beschäftigten bei der Bezahlung von Umkleide- und Wegezeiten durch den Arbeitgeber.

Wenn der Arbeitgeber das Tragen einer bestimmten Kleidung vorschreibt und das Umkleiden im Betrieb erfolgen muss, dann muss auch das Umkleiden bezahlt werden.
Da die Arbeit in diesem Falle mit dem Umkleiden beginnt, zählen auch die innerbetrieblichen Wege zur Arbeitszeit. Das gilt, wenn der Arbeitgeber das Umkleiden nicht am Arbeitsplatz ermöglicht, sondern dafür eine vom Arbeitsplatz getrennte Umkleidestelle einrichtet, die der Arbeitnehmer zwingend benutzen muss.

Die NGG rät dazu, diese Ansprüche regelmäßig und rechtzeitig einzufordern. Der Flyer enthält ein entsprechendes Musterformular.

Beratung gibt es auch beim Betriebsrat, den Beratungsstellen von „Faire Mobilität“ oder den „Beratungsstellen für mobile Beschäftigte”, deren Kontaktdaten auf dem Flyer zu finden sind.


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