Deutscher Gewerkschaftsbund

August 2013

Faire Mobilität erstreitet Lohnzahlung, Unterhalt und Wohngeld

Logistikbranche

Logistikbranche

Stefan Gloede/DGB

Neun Monate arbeitete P. aus Bulgarien in einem Logistikunternehmen. Statt Lohn erhielt er geringe Abschlagszahlungen und das Versprechen, dass nach 7 Monaten der Gesamtlohn ausgezahlt würde. Als P. sein Geld einforderte, wurde er fristlos gekündigt.

Vom Arbeitsbeginn an im November 2012 hauste P., wie viele weitere Kollegen, in einem Büronebenraum auf dem Firmensitz im Gewerbegebiet in Dachau. Mit der Hoffnung auf ein beruhigendes Startkapital ließ P. Anfang Juli 2013 seine schwangere Frau und seinen kleinen Sohn nachkommen. Als er Ende Juli die versprochenen 15.000 Euro Lohn brutto einforderte, kündigte der Arbeitgeber ihm fristlos und warf ihn aus der Unterkunft. Arbeits- und obdachlos geworden, schlief die Familie auf Parkbänken, bis sie für kurze Zeit bei einer Wohltätigkeitsorganisation unterkam. Die Stadt Dachau verweigerte aus melderechtlichen Gründen eine Obdachlosenunterkunft. Der mündlichen Absprache, sich um die ordnungsgemäße Anmeldung Ps bei der Stadt sowie den Sozialkassen zu kümmern, war der Arbeitgeber nicht nachgekommen. Nachdem sich P an die Beratungsstelle "Faire Mobilität" in München wandte, half die Beraterin Nadia Kluge bei der Arbeits- und Wohnungssuche und dabei den Anspruch auf Hartz IV und Wohngeld - vorerst nur für P. - durchzusetzen. „Ohne Wohnung keine Arbeit und ohne Arbeit keine Wohnung“, sagt Nadia Kluge „es ging nicht voran und insgeheim wurde auf die Rückkehr Ps in die Heimat gehofft.“ Ps Fall war sogar Thema einer Stadtratssitzung, auf der eine SPD-Stadträtin „Menschlichkeit statt Recht“ gegenüber der Rechtsabteilung einforderte.

Nach einem Artikel in der Lokalpresse vom 1.8.2013, angestoßen durch "Faire Mobilität", meldeten sich noch am gleichen Tag ein Arbeitgeber, der den Familienvater einstellte und ein Vermieter, in dessen möbliertem Apartment die Familie nun Obdach fand. In einem Eilverfahren verpflichtete sich das Jobcenter kurz darauf, Wohngeld zu zahlen, sowie der Ehefrau und dem Kind die vormals abgelehnten Leistungen zum Lebensunterhalt zu bewilligen. "Faire Mobilität" half eine Klage beim Arbeitsgericht zu formulieren und vermittelte anwaltliche Vertretung. Dies führte Mitte August zum Vergleich: der Arbeitgeber zahlt jetzt den Lohn für 9 Monate und entrichtet die ausstehenden Sozialversicherungsbeiträge.


Nähere Informationen:

http://www.merkur-online.de/lokales/dachau/dachau/recht-statt-menschlichkeit-3035808.html

Beratungsstelle Faire Mobilität München

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